Land muss Impulse zur Konjunkturbelebung geben

3. Februar 2009 | Von Jürgen Linsenmaier - 365TAGE-RemsMurr | Kategorie: informatives

Landrat Fuchs: Handwerk und Kommunen des Landes sollen von Erleichterungen im Vergaberecht profitieren 

Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen hat die Bundesregierung

eine erleichterte Vergabe von Bauleistungen beschlossen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Wertgrenzen anpassen. Landrat Fuchs erklärt hierzu: „Die Landkreise und Kommunen in Baden-Württemberg brauchen nun ebenfalls erweiterte Regelungen, die rechtlich wasserdicht sind, aber auch eine beschleunigte Beauftragung des lokalen Handwerks ermöglichen. Das Land muss daher zeitnah die formalen Spielregeln fortschreiben, damit die Konjunkturimpulse vor Ort auch ankommen.“ 

Befristet auf zwei Jahre sind von der Bundesregierung die Wertgrenzen bei Bauleistungen hinsichtlich einer beschränkten Ausschreibung auf eine Million Euro und bei der freihändigen Vergabe auf 100.000 Euro festgesetzt worden. Bei Dienst- und Lieferleistungen beträgt die neue Wertgrenze sowohl bei der freihändigen Vergabe als auch bei der beschränkten Ausschreibung 100.000 Euro. Das bedeutet, unterhalb dieser Beträge kann der jeweilige Auftraggeber des Bundes ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben durchführen. Investitionen können so schneller auf den Weg gebracht werden und zur Konjunkturbelebung beitragen. 

„Den Auswirkungen der Finanzmarktkrise und der zu erwartenden Rezession muss auch in Baden-Württemberg mit Erleichterungen beim Vergaberecht rasch entgegen getreten werden“, meint Landrat Fuchs. Nach dem Motto „Nicht über die Dunkelheit jammern, sondern lieber ein Licht anzünden“ fordert er, dass auch in Baden-Württemberg als probates Mittel die Wertgrenzen entsprechend angepasst werden müssen. Die Wertgrenzen des Vergaberechts heraufzusetzen, sei eine wirkungsvolle Maßnahme, Investitionen zu beschleunigen, so Landrat Fuchs. Die Stärkung des Handwerks und damit verbunden eine Sicherung der Arbeitsplätze sei ein wichtiger Schritt zur Belebung der Konjunktur und zum Erhalt von Arbeitsplätzen im Mittelstand.  

„Die zuletzt vom Innenministerium Baden-Württemberg im Januar 2008 empfohlenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bei der Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich des Landes Baden-Württemberg sollten aktualisiert und der jetzigen Situation angepasst werden“, so Landrat Fuchs. Bislang liegen diese Grenzen für eine beschränkte Ausschreibung im VOB-Bereich bei 40.000 Euro, 75.000 Euro und 100.000 Euro und im VOL-Bereich bei 40.000 Euro. Bei der Freihändigen Vergabe im VOB-Bereich bei 20.000 Euro und im VOL-Bereich bei 10.000 Euro. 

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