Schorndorf: Landesfamilienpass
15. Januar 2009 | Von Jürgen Linsenmaier - 365TAGE-RemsMurr | Kategorie: aktuellesDie Gutscheinkarten für 2009 kann abgeholt werden Mit der Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses können die staatlichen Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.
Die Gutscheinkarte kann beim Bürgerbüro in Schorndorf, Urbanstraße 24, Zimmer 124 oder bei den jeweiligen Verwaltungsstellen abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeld-berechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben-
3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.

