Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Fellbach ist nicht Manhattan“

20. März 2008 | Von Jürgen Linsenmaier - 365TAGE-RemsMurr | Kategorie: politisches

Pressemitteilung in der Orginalfassung der Bürgerinitiative „Fellbach ist nicht Manhattan“

Pressemitteilung

Fellbach, den 19.03.2008/Reine Bürokratenentscheidung

Wie eine Siegesmeldung lies OB Palm die Entscheidung des Regierungspräsidiums zur Zulässigkeit des Bürgerentscheids per Pressemitteilung verkünden.

Offenbar verkennt er, dass in dieser Form damit einer engagierten Bürgerschaft, die sich intensiv für eine vernünftige städtebauliche Entwicklung eingesetzt hat, erneut vor den Kopf gestoßen wird. Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus.

Das Schreiben des Regierungspräsidiums beschäftigt sich langatmig mit den bekannten einschlägigen Paragraphen, ohne auch nur mit einer Zeile auf das Rechtsgutachten der Bürgerinitiative einzugehen. Die Bürgerinitiative ist nach wie vor der Auffassung, dass das Innenministerium mit einer Stellungnahme vom November 2005 die Möglichkeit eröffnet hat, gegen Bauleitplanungen einen Bürgerentscheid herbeizuführen und beruft sich weiterhin auf dessen Inhalt:

„Die Grundsatzentscheidung im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Gemeindeentwicklung sind davon nicht berührt. Die Bürgerschaft kann schon bisher entscheiden, ob eine Bauleitplanung erfolgen soll. Sie kann durch Bürgerentscheid dem Gemeinderat einen Auftrag erteilen, ein Verfahren der Bauleitplanung durchzuführen. Gleiches gilt umgekehrt auch für negative Entscheidungen (Planungsverzicht, Planungsstopp, Aufhebung von Bauleitplänen). Diese Entscheidungen sind bürgerentscheidsfähig, da keine Abwägung im Sinne des förmlichen Verfahrens nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind. Die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids muss im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Fragestellung geprüft werden. In der Praxis wird das letztlich eine Frage der Auslegung durch die Gerichte sein …“

Damit wird klar, dass weder die Stadtverwaltung, noch das Regierungspräsidium in dieser Sache eine abschließende rechtliche Klärung herbeiführen können.

Erfreulich am Schreiben ist, dass das Regierungspräsidium die Argumentation des städtischen Anwalts nicht weiterverfolgt, bereits das Baugesetzbuch würde einen Bürgerentscheid ausschließen. Unerfreulich ist, dass dieses Argumentation Bestandteil eines aus Steuermitteln finanzierten Rechtsgutachten ist.
Insgesamt bleibt der Bescheid des Regierungspräsidiums, ähnlich der Vorgehensweise beim Nord-Ost-Ring bürokratisch und oberflächlich.

Die Taktik der Stadtverwaltung bereits bauliche Fakten zu schaffen, um eine mögliche Klage der Bürgerinitiative gegen die Gemeinderatsentscheidung bereits im Vorfeld zu umgehen, ist gescheitert. Der Investor hat es auch Monate später noch nicht geschafft hat, ein schlüssiges Finanzkonzept vorzulegen.
Das den Bürgerwillen missachtende Vorgehen die Beschlüsse zur Ablehnung des Bürgerentscheids und das Inkraftsetzen des B-Plans, entgegen auch der Empfehlung erfahrener Kommunalpolitiker, darunter der frühere OB Kiel, in einer Sitzung zu beschließen war genauso unklug wie unnötig. Es bleibt, unabhängig von der rechtlichen Lage, eine dauerhafte und nachwirkende Verletzung der demokratischen Kultur und des Respekts vor dem Willen von tausenden Fellbacherinnen und Fellbachern.

Die Bürgerinitiative strebt nun, um die rechtliche Lage abschließend klären zu lassen, den Rechtsweg in Form einer Klage gegen die Entscheidung an und lädt die Mitglieder der Bürgerinitiative und die interessierte Bürgerschaft am 4. April um 19:30 Uhr zu einer weiteren Informationsveranstaltung ins SVF-Parkrestaurant ein.

gez. Hans Peter Krause, Franz Bronner
Sprecher der Bürgerinitiative „Fellbach ist nicht Manhattan“

 

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